Mittwoch, 27. Juni 2012

Manchmal muss man sich echt ärgern...

Grade ein Einschreiben bekommen. Von der Gemeinde.

Obwohl der Einreichplan vom Planer unterschrieben und gestempelt ist, müssen wir nochmal nachbessern.

Offene Punkte, die mir auch vor dem Einrechen bereits kommuniziert wurden (Was - unser Standpunkt - Baubehörde-Standpunkt):

  • Umrisse der Nachbargebäude - haben wir als Beilage hinzugefügt - nein es muss in den Einreichplan
  • Kaminköpfe auf Dachfläche kotieren - nicht notwendig, maßstabsgetreu - egal, muss trotzdem sein
  • Rauchmelder müssen in den EP - steht in Baubeschreibung und als Beilage zum EP - egal, muss trotzdem in den EP
  • Lageplan kotieren - lt. Planer nicht notwendig - muss in den EP
  • Lüftung innen liegende Räume (in unserem Fall nur der Abstellraum) - steht in der Baubeschreibung - egal, muss trotzdem in den Einreichplan
  • seitlicher Abstand der Fenster ab Feuermauer mind. 50cm - steht zwar am Zettel, wurde aber mündlich gesagt, dass das in Ordnung ist (Zeuge dabei)
  • Wärmedämmung in Grundrisse eintragen - lt. Planer gehören in einen Einreichplan nur statisch relevante Dinge, abgesehen davon gibts einen Energieausweis und eine Baubeschreibung - egal, muss trotzdem rein
  • §3 Bestätigung vom Planer fehlt - muss man nicht reinschreiben, bestätigt der Planer mit seiner Unterschrift, aus Bgld. Baugesetz §17 Abs.3 "Der Planer ... bestätigt mit seiner Unterschrift auch, daß durch das Bauvorhaben baupolizeiliche Interessen (§ 3) nicht verletzt werden.". Deswegen ist dieser Punkt meiner Meinung nach ziemlich eindeutig reinstes Leute ärgern - die Gemeinde will einen Satz auf dem EP drauf stehen haben "Ich bestätige ..."

Es wurden keine Gesetze oder Normen genannt, wie und warum das alles jetzt zu ändern ist. Sagen kann man mir als Laien natürlich alles.

Im wesentlich kann ich nun 2 Sachen tun, entweder ich ändere die Dinge und gehe nochmal unterschreiben oder ich schnapp mir den Planer und gehe auf die Gemeinde. Ich bin der Meinung, dass am EP alles korrekt sein müsste.

Ich werd jetzt mal beide Varianten prüfen, ist schließlich mit Zeit und Geld verbunden.

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Auch wenn es aus meiner Sicht keine rechtliche Grundlage oder Norm gibt, die die Änderungswünsche rechtfertigt, werden wir uns dem Willen der Baubehörde beugen und den Einreichplan ändern, schließlich wollen wir ja auch mal zu bauen beginnen.
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lg,
Andreas

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